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23.01.01 / Änderungen im Waffengesetz

Die Änderungen umfassen unter anderem:


2023.03.01 / Änderungen im berner Jagdrecht betreffend dem Schiesswesen

Am 1. März 2023 treten einige wichtige Änderungen im bernischen Jagdrecht in Kraft. Die Änderungen betreffen vor allem die Jagdverordnung und die Direktionsverordnung über die Jagd.

Die Änderungen umfassen unter anderem:

  • Den Transport der Waffen in einem Futteral oder in einem geschlossenen Waffenkoffer auf dem Rücksitz oder im Kofferraum.
  • Die Pflicht, den Nachweis des bestandenen Treffsicherheitsnachweises bereits dem Patentgesuch beizulegen.
  • Die Einführung der bleifreien Kugelmunition auf die Jagdsaison 2027. Beim Schrot bleibt alles beim Alten, Bleimunition ist nach wie vor erlaubt.
  • Treffsicherheitsnachweis Gatterwild