Patentjagd Kanton Bern
Die Patentjagd erlaubt die Jagd auf dem ganzen Gebiet des Kantons, mit Ausnahme der eidgenössischen und der kantonalen Jagdbanngebiete. Der Jäger muss beim Kanton ein Patent erwerben und dazu die Patentgebühr entrichten. Pro Patent darf eine bestimmte Anzahl Tiere erlegt werden. Die Jagdzeit ist von Anfang August bis Ende Februar möglich, jedoch je nach Tierart unterschiedlich lang.
Die Dachorganisation der Schweizer Patentkantone ist der Schweizerische Patentjäger- und Wildschutzverband (SPW).