Gelichter


Jägerinnen und Jäger des Vorstehhundjägervereins die sich darüber ausweisen, dass sie sich in den vergangenen zwei Jahren aktiv an der Hege beteiligt haben (die während der Ausbildungszeit als Jungjäger/Jungjägerin geleistete Hegetätigkeit wird nicht angerechnet) oder aktiv in Gremien innerhalb des BEJV mitarbeiten oder sich auf andere Weise zur Hebung und Förderung der bernischen Patentjagd erheblich bemüht haben, können sich für eine Spezialbewilligung für den Gelichterabschuss bewerben.
Bewerben kann man sich in der Regel nur alle 4 Jahre und das Gesuch (Gesuch Gelichterabschussbewilligung) muss jeweils bis am 15. November beim Hegeobmann eingereicht werden.

Der Vorstand des Vorstehhundjägervereins und der zuständige Wildhüter beurteilen die Gesuche und schlagen die geeigneten Personen dem Hegepräsidenten des Berner Jägerverbandes vor.

Für weitere Informationen bezüglich Gelichterabschussbewilligung können Sie sich direkt beim Hegeobmann melden.