Revision kantonales Jagdrecht 2026
Das Jagdinspektorat beabsichtigt, für das Jahr 2026 und damit die Jagdperiode 2026 / 2027 Änderungen im kantonalen Jagdrecht vorzunehmen. Es wurde ein Konsultationsverfahren gestartet.
Da dies teilweise grössere Änderungen zur Folge haben kann, wollen wir die VHJV-Mitgleider in diesen Prozess einbeziehen.
Wir bitten Euch, bis am 31. Oktober 2025 Eure Stellungnahmen via Umfrage auf unsere Homepage einzureichen (28 Fragen). Bitte habt Verständnis, dass wir in Anbetracht der kurzen Fristen und der laufenden Jagd nur Eingaben auf diesem Weg verarbeiten können.
Es ist folgender Zeitplan vorgesehen. Der Zeitplan ist knapp, aber darauf hat der VHJV haben keinen Einfluss:
31.10.2025 | Ende der internen Konsultation im VHJV |
04.11.2025 | ausserordentliche Präsidentenkonferenz BEJV mit der Jagdinspektorin, die über die Revision informiert |
Anschliessend | Eingabe der Jagdvereine an den Vorstand des BEJV |
18.11.2025 | Beschlussfassung des Vorstands des BEJV über seine Position |
12.12.2025 | Konsultation des Jagdinspektorats bei allen interessierten Verbänden |
Februar 2026 | Auswertung und Anpassungen durch das Jagdinspektorat |
März 2026 | verwaltungsinternes Mitberichtsverfahren |
April 2026 | Finalisierung und Genehmigung durch den Direktor WEU |
Mai 2026 | Regierungsratsbeschluss |
August 2026 | Inkraftsetzung |
Es ist vorgesehen, drei kantonale Erlasse zu revidieren (nachfoglend die Verlinkung auf das heute geltende Recht):
- Jagdverordnung (JaV)
- Verordnung über die Verhütung und Entschädigung von Wildschäden (Wildschadenverordnung, WSV)
- Direktionsverordnung über die Jagd (JaDV)
Nachstehend findet Ihr alle Revisions-Unterlagen in deutscher Sprache:
Die Umfrage ist so aufgebaut, dass wir zu den für die Jagd wichtigen Fragen Eure Meinung abholen. Ihr habt aber auch die Möglichkeit, Eure Bemerkungen anzubringen.
→ → Hier geht es zur Umfrage
Über die Stellungnahme des VHJV an den BEJV werden wir euch informieren.
An dieser Stelle noch eine Information zur Gamsjagd. Die in diesem Jagdjahr angewandte Neuregelung (Kontingente) gab schon im Vorfeld viel zu reden. Diese Änderung konnte vom Jagdinspektorat in eigener Kompetenz, das heisst ohne Anpassung der rechtlichen Regelungen, angewandt werden. Nach Ende der aktuellen Jagdsaison wird ein "Runder Tisch" mit der Jagdinspektorin und den Vereinspräsidenten stattfinden, damit die gemachten Erfahrungen direkt vorgetragen werden können.